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GHS-Verordnung – Poster als Arbeitshilfe bei Einstufung & Kennzeichnung

Kurz vor Fristende wird es hektisch. Ab Dezember gilt für Chemikalien die neue Kennzeichnungspflicht nach der  GHS-Verordnung. Dieses Thema begleitet uns schon den ganzen Spätsommer. Mal ganz ernsthaft bei der Grundlagenerklärung – mal ganz locker mit unserem neuen Mitarbeiter Napo. Einige haben ihn schon richtig lieb gewonnen.

GHS-PosterNun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster mit dem Titel  “Umwandlungshilfe – Gesundheitsgefahren” veröffentlicht. Es soll bei der Umwandlung von Einstufungen und Kennzeichnungen konkrete Hilfestellungen geben.

Einstufung und Kennzeichnung nach neuer CLP-Verordnung

Das DIN A 1 Poster stellt alle neuen Elemente zur Kennzeichnung der Gesundheitsgefahren in bisheriger Version und nach der neuen Verordnung gegenüber. Bemerkungen helfen die richtige Gefahrenkategorie bei der Umwandlung zu zuordnen.  Weiterhin führt das Poster die bisherigen und die neuen Gefahrenhinweise nebeneinander auf und macht Veränderungen deutlich.

Die neuen Gefahrenhinweise (beginnen alle mit  H für  “hazard” ) sind sprachlich wesentlich exakter gefasst als in der Vorgängerversion (R-Sätze). Aus dem Gefahrenhinweis R 26 “Sehr giftig beim Einatmen” wird neuerdings der H 330 “Lebensgefahr beim Einatmen”.

Das Poster kann auch rückwärts genutzt werden, wenn neue Kennzeichnungen auf noch nicht überarbeitete Arbeitsanweisungen und Schutzregeln treffen. Es hilft weiterhin bei der Neueinstufung von Stoffen und weist auf die Verschärfungen durch neue, abgesenkte Grenzwerte bei Gemischen hin.

Das Poster “Umwandlung – Gesundheitsgefahren” im Global Harmonisierten System (GHS) ist meiner Meinung nach eine sinnvolle und einfach zu handhabende Hilfe für Alltag. Es kann kostenlos bestellt werden beim  Infocenter der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Etwas Hilfreiches von einer Bundesanstalt. Was meinen Sie?

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Gefahrenhinweise GHS – mal ganz anders – mit Napo

Nachdem wir uns vor einigen Wochen ganz seriös mit der Europäischen GHS-Verordnung (richtig ausgesprochen Globally Harminised System of Classification and Labelling of Chemicals – spätestens jetzt wissen Sie, warum jeder nur GHS sagt) beschäftigt haben, möchten wir Ihnen heute einen neuen, nur bei wenigen schon bekannten Helden vorstellen.

NAPO , eine animierte Figur, die uns durch die gefährliche Welt führen will.

In sieben kurzen Geschichten unter dem Titel: “NAPO in……Vorsicht Chemikalien” stellt er uns die neuen GHS-Symbole vor.

NAPO redet nicht. Er kommuniziert nur über Geräusche, Gesten, Mimiken, Symbole und Bilder. Meine Kinder fanden’s witzig. Mal sehen wie der neue Held im Chemieuntericht der 7.Klasse aufgenommen wird. Die behandeln zur Zeit dieses Thema. Aber nach den Tele Tubbies habe ich keine Angst mehr vor dem Schulniveau.

Übrigens die Informationen und das Video wurden uns von der BG Rohstoffe und Chemie zur Verfügung gestellt und sind ein europäisches Gemeinschaftswerk der Arbeitsschutzorganisationen AUVA,  HSE,  INAIL, INRS, SUVA und kann unter www.dguv.de downgeloaded werden (100 MB grosses Video).

Hier für Sie gleich zum Online-Anschauen:

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Was bedeutet GHS?

Diese Frage wurde und wird an unserer Hotline in den vergangenen Wochen öfters gestellt, da der erste Stichtag (01. Dezember 2010) immer näher rückt. Möglicherweise haben Sie diese Frage ja auch – und uns nur noch nicht gestellt.

Was bedeutet GHS? Für Sie? Und uns?

Fangen wir praktischerweise vorne an:

International gibt es zur Zeit verschiedene Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. So kann zum Beispiel ein und derselbe Stoff in Amerika als giftig, in China als nicht gefährlich und in der EU als gesundheitsschädlich eingestuft sein. Um diese Unterschiede aufzuheben und damit den Gesundheits- und Umweltschutz über die Grenzen hinaus zu verbessern, wurde unter der Federführung der UN (Vereinte Nationen) ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung entwickelt.

Das neue System soll zusätzlich die Regelungen für den Gefahrguttransport sowie die gefahrstoffrechtlichen Regelungen vereinheitlichen. Langfristig werden Handelserleichterungen im Warenverkehr erwartet.

Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ist also ein weltweites System zur Vereinheitlichung und Angleichung der Einstufung bzw. Kennzeichnung von Chemikalien. Es ordnet die Gefahren, die mit der Benutzung chemischer Stoffe einhergehen neu, und stellt sicherheitsrelevante Daten auf Produkten (Kennzeichnungen) und Sicherheitsdatenblättern (MSDS) zur Verfügung.

Ziel und Elemente

Das Hauptziel von GHS besteht darin, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt zu schützen. Zu diesem Zweck werden den Benutzern von Chemikalien fundierte Informationen über Gefahrstoffe zur Verfügung gestellt.

Zu den Standardelementen zählen Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme und Signalwörter, wie “Gefahr” und “Warnung”, sowie standardisierte Gefahrenhinweise, die auf Produktkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblättern (SDS) verwendet werden.

Soviel zur Theorie – nun zur Praxis:

Die R- und S- Sätze werden durch Hazard statements (Gefahrenhinweise) und Precaution statements (Sicherheitshinweise) ersetzt. Das hatten wir vor GHS auch schon – jetzt heißt es eben anders – und es gibt ein schickes neues Logo.

Auffälligstes Merkmal für Sie sind die neuen rautenförmigen Bildchen (Piktogramme), die in Form und Inhalt sich deutlich von den orangefarbenen Symbolen abheben.

Für uns bedeutetet dies eine Umstellung von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern ohne großen Kundennutzen. Das hohe Schutzniveau wird sich in Deutschland nicht weiter erhöhen. Die Neueinstufung der Chemikalien erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien und nicht aufgrund von neuen wissenschaftlichen Ergebnissen.

Wir können also ganz gelassen dem ersten Stichtag entgegen sehen, zumal es eine Übergangszeit bis Mitte 2015 gibt. Da können wir uns gemeinsam in aller Ruhe an das Thema herantasten.

Wer sich die neuen Piktogramme anschauen möchte, findet hier eine Übersicht.

Den Leitfaden zur Umsetzung der Europäischen GHS-Verordnung haben wir als Download für Sie hinterlegt. Hier finden Sie alle Fristen und eine Schritt für Schritt-Anleitung.

Weitere rechtliche Hintergründe und Vorschriften finden Sie hier:

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist seit dem 20.01.2009 in Kraft.

:-)

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