Diese Frage wurde und wird an unserer Hotline in den vergangenen Wochen öfters gestellt, da der erste Stichtag (01. Dezember 2010) immer näher rückt. Möglicherweise haben Sie diese Frage ja auch – und uns nur noch nicht gestellt.
Was bedeutet GHS? Für Sie? Und uns?
Fangen wir praktischerweise vorne an:
International gibt es zur Zeit verschiedene Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. So kann zum Beispiel ein und derselbe Stoff in Amerika als giftig, in China als nicht gefährlich und in der EU als gesundheitsschädlich eingestuft sein. Um diese Unterschiede aufzuheben und damit den Gesundheits- und Umweltschutz über die Grenzen hinaus zu verbessern, wurde unter der Federführung der UN (Vereinte Nationen) ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung entwickelt.
Das neue System soll zusätzlich die Regelungen für den Gefahrguttransport sowie die gefahrstoffrechtlichen Regelungen vereinheitlichen. Langfristig werden Handelserleichterungen im Warenverkehr erwartet.
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ist also ein weltweites System zur Vereinheitlichung und Angleichung der Einstufung bzw. Kennzeichnung von Chemikalien. Es ordnet die Gefahren, die mit der Benutzung chemischer Stoffe einhergehen neu, und stellt sicherheitsrelevante Daten auf Produkten (Kennzeichnungen) und Sicherheitsdatenblättern (MSDS) zur Verfügung.
Ziel und Elemente
Das Hauptziel von GHS besteht darin, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt zu schützen. Zu diesem Zweck werden den Benutzern von Chemikalien fundierte Informationen über Gefahrstoffe zur Verfügung gestellt.
Zu den Standardelementen zählen Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme und Signalwörter, wie “Gefahr” und “Warnung”, sowie standardisierte Gefahrenhinweise, die auf Produktkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblättern (SDS) verwendet werden.
Soviel zur Theorie – nun zur Praxis:
Die R- und S- Sätze werden durch Hazard statements (Gefahrenhinweise) und Precaution statements (Sicherheitshinweise) ersetzt. Das hatten wir vor GHS auch schon – jetzt heißt es eben anders – und es gibt ein schickes neues Logo.
Auffälligstes Merkmal für Sie sind die neuen rautenförmigen Bildchen (Piktogramme), die in Form und Inhalt sich deutlich von den orangefarbenen Symbolen abheben.
Für uns bedeutetet dies eine Umstellung von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern ohne großen Kundennutzen. Das hohe Schutzniveau wird sich in Deutschland nicht weiter erhöhen. Die Neueinstufung der Chemikalien erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien und nicht aufgrund von neuen wissenschaftlichen Ergebnissen.
Wir können also ganz gelassen dem ersten Stichtag entgegen sehen, zumal es eine Übergangszeit bis Mitte 2015 gibt. Da können wir uns gemeinsam in aller Ruhe an das Thema herantasten.
Wer sich die neuen Piktogramme anschauen möchte, findet hier eine Übersicht.
Den Leitfaden zur Umsetzung der Europäischen GHS-Verordnung haben wir als Download für Sie hinterlegt. Hier finden Sie alle Fristen und eine Schritt für Schritt-Anleitung.
Weitere rechtliche Hintergründe und Vorschriften finden Sie hier:
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist seit dem 20.01.2009 in Kraft.
🙂